Integrity Line

Herzlich willkommen bei der Blum Integrity Line. Hier hast du die Möglichkeit Hinweise an uns abzugeben. Auf dieser Seite erfährst du, was du dabei beachten berücksichtigen musst und auf welche Themen sich Hinweise beziehen können. Bitte lies die folgenden Absätze aufmerksam durch. Bitte beachte: Gibst du einen Hinweis in der Blum Integrity Line ab, wird dieser von einer internen Stelle bei der Julius Blum GmbH in Österreich bearbeitet.

1. Worum geht es?

Die Entgegennahme und anschließende Untersuchung von Hinweisen ist für uns als Unternehmen eine Chance, unser Handeln sowie unsere Richtlinien und Prozesse stetig zu hinterfragen und zu verbessern. Mit der Hinweisgebung können Compliance-Risiken wie ein etwaiger Imageverlust frühzeitig erkannt und abgewandt werden.

Wir möchten die Bereitschaft zu rechtmäßigem Verhalten in unserem Unternehmen stärken und gleichzeitig die einfache Meldung von Hinweisen ermöglichen. Grundsätzlich ist unsere Erwartungshaltung, dass mögliches Fehlverhalten oder Verstöße im Gespräch direkt angesprochen werden. So kann versehentliches oder unwissentliches Fehlverhalten schnell und einfach unterbunden und künftig vermieden werden.

Sollte im Einzelfall der persönliche Dialog nicht zielführend sein, steht dir die Blum Integrity Line zur Verfügung.

2. Welche Hinweise auf vermutete Verstöße oder Verhinderung dieser kannst du geben?

  • Hinweise, welche den sachlichen Anwendungsbereich der EU-Richtlinie 2019/1937 sowie den sachlichen Anwendungsbereich des österreichischen HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) umfassen. Dazu gehören z. B. Umweltschutz, Produktsicherheit- und Konformität, Finanzdienstleistungen, Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten etc.
  • Hinweise, welche sich auf den Blum-Verhaltenskodex beziehen.

3. Welche Informationen sollten bereitgestellt werden?

  • Schilderung des Sachverhalts: Was ist konkret passiert?
  • Welche Personen sind beteiligt oder betroffen? (Name, Anzahl etc.)
  • Wo hat sich der Vorfall ereignet? (Gesellschaft, Werk, Abteilung etc.)
  • Wann hat sich der Vorfall ereignet? (Datum/Zeitraum, Uhrzeit)
  • Wie oft kam es zu diesem Vorfall? Dauert der Vorfall noch an?
  • Welche Sofortmaßnahmen wurden getroffen?
  • Gibt es belegende Informationen? (Fotos, Videos, Dokumente, Zeugen)

4. In welcher Form kannst du Hinweise über die Integrity Line abgeben?

Du kannst deine Kontaktdaten angeben oder den Hinweis anonym abgeben. Hinweise können ausschließlich in deutscher sowie englischer Sprache gegeben werden. Hinweise, welche in anderen Sprachen abgegeben werden, werden nicht weiterverfolgt.

Rückmeldungen erfolgen in der Sprache, die du als hinweisgebende Person genutzt hast.

5. Wie werden Hinweise, welche innerhalb der Blum Integrity Line abgegeben werden, bearbeitet?

Die Abgabe eines Hinweises erfolgt durch Ausfüllen eines digitalen Formulars, das elektronisch „eingemeldet“ wird. Alle Hinweise werden zentral gesammelt und von den für die Blum Integrity Line verantwortlichen Personen vertraulich bearbeitet. Diese Personen sind angewiesen,

  • Sachverhalte zur Verbesserung von internen Prozessen zu evaluieren und an die jeweiligen Fachbereiche weiterzugeben,
  • alle Anschuldigungen ernst zu nehmen sowie effizient und zeitnah zu untersuchen,
  • Sachverhalte objektiv und unvoreingenommen zu beurteilen,
  • angemessene Korrekturmaßnahmen zu ergreifen und der Geschäftsleitung Sanktionen vorzuschlagen, falls die Anschuldigungen zutreffen,
  • sämtliche fallrelevanten Informationen samt der getroffenen Entscheidung zu dokumentieren.

Wenn du die Meldung namentlich abgegeben hast, erfolgt die Rückmeldung direkt via E-Mail. Bei einer anonymen Meldung wird ein Code übermittelt, über den du dich in diesem Portal in ein persönliches Postfach einloggen und Nachrichten abholen oder neue Informationen geben kannst.

Der Eingang einer Meldung wird direkt bestätigt. Rückfragen können per E-Mail oder über das persönliche Postfach erfolgen. Spätestens drei Monate nach bestätigtem Eingang der Meldung erhältst du als hinweisgebende Person eine Information darüber, welche Folgemaßnahmen beabsichtigt werden, getroffen wurden oder aus welchem Grund der Hinweis nicht weiterverfolgt wird.

Solltest du auf eine nachfolgende Kontaktierung verzichten wollen, vermerke dies bitte aktiv in deiner Meldung.

Hinweise können, je nach Sachverhalt, zur weiteren Bearbeitung innerhalb des Unternehmens weitergeleitet werden.

6. In welchen Fällen bin ich als hinweisgebende Person geschützt?

Ob du als hinweisgebende Person durch das österreichische HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) geschützt bist, hängt von der Verbindung zu unserem Unternehmen, der Art der Meldung und der Stichhaltigkeit eines Hinweises ab.

Treffen alle Voraussetzungen für den Hinweisgeberschutz zu, so bist du als hinweisgebende Person von Repressalien wie z. B. Kündigung, negativer Leistungsbeurteilung oder sonstigen Disziplinarmaßnahmen im Sinne des HSchG geschützt.

Wir garantieren in jedem Fall den Schutz deiner Identität als hinweis gebende Person, wie auch den Schutz der Identität von betroffenen Personen.

7. Andere Möglichkeiten Hinweise abzugeben

Wir bevorzugen das persönliche Gespräch und möchten dir anbieten, dich mit deinem Anliegen persönlich an uns zu wenden. Nutze hierfür gerne die E-Mail-Adresse code.of.conduct@blum.com.

Neben den Möglichkeiten Hinweise intern abzugeben, steht dir auch die Möglichkeit der Abgabe eines Hinweises an eine externe Stelle zur Verfügung. Externe Stellen variieren je nach Land. Als erste externe Anlaufstelle steht dir in Österreich das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung zur Verfügung.´

Meldung nachverfolgen

Bitte gib hier deinen Meldungsschlüssel für eine bereits abgegebene Meldung ein: