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Informationen für Letztverbraucher

Elektro- bzw. Elektronikgeräte dürfen am Ende ihrer Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Kommunalverwaltung. Blum-Elektro- bzw. -Elektronikgeräte erfüllen die Anforderungen der Richtlinie 2012/19/EU – WEEE-Richtlinie.

Durch die separate Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten wird die Wiederverwendung, die stoffliche Verwertung bzw. andere Formen der Verwertung von Altgeräten ermöglicht. Negative Folgen auf die Umwelt und die Gesundheit, durch die in den Geräten möglicherweise enthaltenen gefährlichen Stoffe, sollen hierdurch bei der Entsorgung vermieden werden.

In den meisten Fällen ist nicht das gesamte Gerät gemäß der WEEE-Richtlinie zu entsorgen, sondern nur der Teil, welcher mit elektrischen Komponenten ausgestattet ist. Bitte beachten Sie hierzu die Demontageanleitung. Zur Rückgabe stehen in Ihrer Nähe kostenfreie Sammelstellen für Elektro- und Elektronikaltgeräte zur Verfügung.

WEEE-Richtlinie 2012/19/EU

Durch die WEEE-Richtlinie ist der Hersteller/Importeur von Elektrokomponenten auch für dessen Entsorgung verantwortlich bzw. registrierungspflichtig. Wir, die Firma Julius Blum, erfüllen diese Verantwortung. Die offiziellen Registrierungsinformationen bei der zuständigen Behörde in Ihrem Land sind wie folgt.

GLN 9008390129159
ERA Vertragsnummer: LN 51919

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