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SERVO-DRIVE

Hinweise zur Anwendung der Maschinenrichtlinie

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Die SERVO-DRIVE Antriebe zur Öffnungs- / Schließungunterstützung von Türen, Klappen und Auszügen unterliegen den Bestimmungen der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Bezugnehmend auf §64, vierter Aufzählungsstrich, zweiter Punkt des Leitfadens für die Anwendung der EU-Richtlinie 2006/42/EG (Auflage 2.2 vom Oktober 2019) und der Auslegung der EFIC (European Furniture Industries Confederation) stellen Blum SERVO-DRIVE-Antriebe eine vollständige Maschine dar, wenn diese nach den Vorgaben von Blum in Anwendung sind.

Alle Anforderungen der Maschinenrichtlinie werden damit durch die Konformitätsbewertung von Blum abgedeckt und eine zusätzliche Kennzeichnung des Möbels ist nicht erforderlich.

Weicht das Möbel von den Blum Vorgaben ab, so ist die Konformität vom Inverkehrbringer des Möbels zu bestätigen und ein neues Typenschild für das Möbel anzubringen.

Hinweis:

Das Positionspapier der EFIC bezüglich der Maschinenrichtlinie können sie unter www.efic.eu einsehen.

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